Seminar: akt. Waffengesetz, Notwehr und Nothilfe
Im Rahmen des Selbstverteidigungs-Lehrgangs fand am 16.März ein Seminar zur Notwehr, Nothilfe und in den Grundzügen zum aktuellen Waffenrecht statt. Der sachkundige Referent aus dem Polizeipräsidium erläuterte und interpretierte anhand von Beispielen die Paragrafen 32 - 34 des StGB und wies auf Grenzbereiche hin. Deutlich wurde, dass bei Anwendung der Notwehr verhältnismäßig gehandelt werden muß, wobei die Art und Weise eines rechtswidrigen Angriffs entscheidend ist. Der Griff zu verschiedenen Gegenständen die als Abwehrwaffen dienen könnten ist hierbei im Grundsatz erlaubt. Im weiteren beantwortete Herr Mette Fragen aus dem neuen Waffenrecht, insbesondere wies er auf grundsätzlich verbotene Waffen hin. Er erläuterte den Rahmen des möglichen Besitzes und Führens legaler Abwehrhilfen.